Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Grundlagen
1.1. Anwendungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Rechtsbeziehung zwischen der Strahltechnik Bachmann AG (nachfolgend „Verkäufer“, „wir“, „uns“) und jeder natürlichen oder juristischen Person (nachfolgend „Kunde“), welche Waren oder Dienstleistungen vom Verkäufer erwirbt resp. in Anspruch nimmt.1.2. Abweichende Bestimmungen
a) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschliesslich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dies gilt auch für allfällige Folgeaufträge.b) Die Anwendung von entgegenstehenden resp. von diesen AGB abweichenden AGB des Kunden oder sonstigen Bestimmungen, ist ausgeschlossen.
1.3. Anerkennung der AGB
a) Im Rahmen der Erteilung eines Auftrages anerkennt der Kunde die AGB in der zum Zeitpunkt der Erteilung geltenden Fassung. Alle mündlichen und telefonischen Abmachungen müssen, um bindend zu sein, schriftlich bestätigt werden.b) Diese AGB bilden integralen Bestandteil des zwischen dem Kunden und uns abgeschlossenen Vertrages.
1.4. Vertragsschluss / Preise / Zahlungen
a) Alle genannten Preise verstehen sich ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer, ausser sie wird als ausdrücklich inkludiert ausgewiesen. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung durch die Strahltechnik Bachmann AG. Sie werden in Schweizer Franken (CHF) angegeben, wobei auch Angaben in Euro (EUR) möglich sind.b) Wir behalten uns das Recht vor, Preise und Kosten jederzeit anzupassen. Die Erhöhungen oder Senkungen betreffen jedoch nicht die laufenden resp. bereits bestätigten Aufträge.
c) Mögliche Irrtümer, Druckfehler, technische oder farbliche Änderungen etc. der auf unserer Webseite abgebildeten Produkte behalten wir uns trotz grösstmöglicher Sorgfalt vor.
d) Die Annahme der erteilten Aufträge durch die Strahltechnik Bachmann AG steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Produkte und/oder Dienstleistungen.
e) Ein Vertrag kommt nur über diejenigen Artikel und Dienstleistungen zustande, die in der Auftragsbestätigung und Rechnung ausdrücklich aufgeführt sind. Daraus ergibt sich auch abschliessend der Leistungsumfang.
f) Wir behalten uns vor, vor der Annahme eines Auftrages Rücksprache mit dem Kunden zur Klärung / Präzisierung des Auftrages zu nehmen.
g) Wir behalten uns ausserdem vor, die Erteilung von Aufträgen / Bestellung von Waren ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Geltendmachung von Rechtsansprüchen aufgrund der Ablehnung eines Auftrages / einer Bestellung, ist ausgeschlossen.
1.5. Eigentumsvorbehalt
a) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung (endgültige und vorbehaltlose Gutschrift des Gesamtkaufpreises einschliesslich allfälliger Nebenkosten) im Eigentum der Strahltechnik Bachmann AG. Vor der Eigentumsübertragung ist eine Weiterveräusserung, Vermietung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung, Verbrauch oder sonstige Verfügungen ohne ausdrückliche Einwilligung von uns nicht zulässig. Wir sind berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.b) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei sonstiger Vertragsverletzung, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen.
2. Abwicklung
2.1. Formerfordernis
a) Für einen gültigen und rechtlich bindenden Abschluss eines Vertrages mit der Strahltechnik Bachmann AG wird ausdrücklich einfache Schriftlichkeit im Sinne des Gesetzes vorbehalten.b) Das Schriftformerfordernis gilt auch für eventuelle Anpassungen, Ergänzungen oder Streichungen eines bestehenden Vertrages, insbesondere auch für eine Ausnahme von diesem Erfordernis.
2.2. Kontaktaufnahme
a) Der Kunde kann über das Kontaktformular oder die weiteren Angaben Kontakt mit der Strahltechnik Bachmann AG aufnehmen.b) Der Kunde teilt der Strahltechnik Bachmann AG seine Bedürfnisse mit, worauf die Strahltechnik Bachmann AG eine unverbindliche Offerte erstellt.
2.3. Offerte
a) Alle Offerten der Strahltechnik Bachmann AG sind als unverbindlich zu verstehen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas Gegenteiliges schriftlich vereinbart. Die Strahltechnik Bachmann AG bleibt bis zur Ausstellung einer Auftragsbestätigung resp. einer Liefervereinbarung frei.b) Massgebend für den Zeitpunkt, die Art und den Umfang der Lieferung ist die entsprechend dem unter Ziff. 3.1 genannten Erfordernis zustande gekommene Auftragsbestätigung der Strahltechnik Bachmann AG.
2.4. Auftragsbestätigung
a) Stimmt der Kunde der unverbindlichen Offerte der Strahltechnik Bachmann AG zu, so stellt diese Zustimmung/Annahme ihrerseits eine verbindliche Offerte an die Strahltechnik Bachmann AG dar, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich erklärt wird.b) Der Vertrag zwischen der Strahltechnik Bachmann AG mit dem Kunden gilt erst dann als zustande gekommen, wenn die Strahltechnik Bachmann AG die angenommene/akzeptierte und unterzeichnete Offerte des Kunden annimmt. Die Annahme und damit der Vertragsschluss erfolgt mittels der dem unter Ziff. 3.1 genannten Erfordernis entsprechenden Auftragsbestätigung.
c) Eigenschaften der in der Auftragsbestätigung aufgeführten Waren gelten nicht als zugesichert, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich (schriftlich) durch die Strahltechnik Bachmann AG bestätigt wird.
2.5. Auslieferung / Abholung
a) Lieferungen der bestellten Waren erfolgen ab Werk und auf Rechnung resp. Kosten des Kunden.b) Wir sind bestrebt, die angegebenen Liefertermine einzuhalten. Die in den Auftragsbestätigungen der Strahltechnik Bachmann AG genannten Liefertermine stellen jedoch lediglich Richttermine dar. Wir sind darauf bedacht, die Richttermine einzuhalten.
c) Ein allfälliges Überschreiten des Richttermins berechtigt den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzforderungen. Falls in der Auftragsbestätigung respektive der Liefervereinbarung auf Wunsch des Kunden der gewünschte Lieferzeitpunkt angegeben wird oder erfolgt die Bestellung mit der Angabe „schnellstens“ oder „bei Gelegenheit“, ist dies für die Strahltechnik Bachmann AG unverbindlich.
d) Fälle höherer Gewalt, wie insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Unmöglichkeit der Beschaffung der Rohstoffe, Verkehrsbehinderungen etc. entbinden die Strahltechnik Bachmann AG sodann auch von allenfalls ausnahmsweise ausdrücklich vereinbarten Fixterminen (respektive fixen Lieferzeitpunkten).
e) Verspätete Lieferungen aufgrund höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung etwa aufgrund von Produktionsproblemen der Zulieferer, Transport- oder Verzollungsprobleme begründen keinerlei Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, ein solches Recht sei ausdrücklich vereinbart resp. zugesichert worden.
f) Auf Wunsch kann der Kunde die bestellte Ware auch im Werk der Strahltechnik Bachmann AG abholen. Hierfür entstehen keine weiteren Kosten, es sei denn in der Offerte wurde eine abweichende Regelung getroffen. Um die Bereitstellung der Ware rechtzeitig vornehmen zu können, wird mindestens 3 Tage vorher ein entsprechender Termin vereinbart, es sei denn, in der Offerte wurde ein Fixtermin für die Abholung vereinbart. Die Strahltechnik Bachmann AG behält sich vor, für nicht wahrgenommene Abholtermine eine Aufwandentschädigung zu verlangen.
g) Erfüllungsort ist für jegliche Ware der Sitz der Strahltechnik Bachmann AG. Nutzen und Gefahr gehen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf den Kunden über; bei Ware die der Gattung nach bestimmt ist, im Zeitpunkt in welchem die Ware zum Transport bereitgestellt, resp. von der restlichen Ware ausgeschieden wurde.
3. Bezahlung
a) Die Bezahlung ist nur per Rechnung möglich.b) Mit der (elektronischen) Auftragsbestätigung erhält der Kunde eine detaillierte Rechnung mit Einzahlungsschein.
c) Der Kaufpreis wird nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Erfolgt die Zahlung nicht binnen 30 Tagen nach Fälligkeitseintritt, gerät der Kunde in Verzug. Vorbehalten bleiben längere Zahlungsfristen, sofern sie ausdrücklich vereinbart wurden.
d) Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung ein Betrag zur teilweisen Deckung der Kosten des Verkäufers erhoben.
e) Die Bankverbindung des Verkäufers lautet:
CHF: IBAN CH18 0023 2232 4128 1788 0
BIC: UBSWCHZH80A
UBS AG, 9500 Wil
f) Rechnungs- und Abrechnungsbeträge können vom Verkäufer an Dritte abgetreten werden.
g) Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist der Kaufpreis während des Verzuges in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Die Strahltechnik Bachmann AG behält sich das Recht vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
4. Gewährleistung
a) Die Gewährleistungsfrist auf sämtlichen (Eigen-)Produkten der Strahltechnik Bachmann AG beträgt zwei Jahre, beginnend mit dem Tag der Auslieferung/Abholung, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Eine gegebenenfalls längere Gewährleistungsfrist für Artikel anderer Hersteller richtet sich nach deren Angaben. Mängel, die erst während der Gewährleistungsfrist auftreten, sind der Strahltechnik Bachmann AG unverzüglich anzuzeigen. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist sowohl für Eigenprodukte als auch für Artikel anderer Hersteller ausgeschlossen.b) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften oder wird sie innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, so liefert die Strahltechnik Bachmann AG Ersatz oder bessert entsprechend nach (je nach Einschätzung der Strahltechnik Bachmann AG) oder gewährt eine Minderung im Preis. Ein Recht des Kunden auf Wandelung ist ausgeschlossen.
c) Für Ware, die nur der Gattung nach bestimmt ist (insbesondere aber nicht nur: jegliche Strahlmittel), findet die vorgenannte Gewährleistungspflicht keine Anwendung. Die Strahltechnik Bachmann AG ist bemüht, immer Ware von einwandfreier Qualität zu liefern, verpflichtet sich jedoch nur, mindestens Ware von mittlerer Qualität zu liefern. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, so verpflichtet sich die Strahltechnik Bachmann AG unter Vorbehalt der rechtzeitigen Mängelrüge, währhafte Ware derselben Gattung ersatzweise zu liefern oder eine Preisminderung zu gewähren. Die Wandelung ist explizit ausgeschlossen.
d) Mängel müssen der Strahltechnik Bachmann AG unmittelbar nach deren Entdeckung angezeigt werden. Sollten Mängel nicht rechtzeitig (innerhalb von maximal 3 Werktagen) angezeigt werden, verfällt die bestehende Gewährleistungspflicht der Strahltechnik Bachmann AG. Dies gilt für alle Arten von Ware.
5. Datenschutz
a) Die Strahltechnik Bachmann AG respektiert die Privatsphäre seiner Kunden und speichert bzw. bearbeitet deren Daten nur unter Einhaltung der massgebenden Datenschutzgesetzgebung.b) Hinsichtlich des Datenschutzes ist die Datenschutzerklärung in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung massgebend.
c) Die Datenschutzerklärung bildet einen integralen Bestandteil dieser AGB resp. des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages.
6. Haftung
a) Die Strahltechnik Bachmann AG schliesst die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit bei Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz geltend gemacht werden.b) Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen AGB abschliessend geregelt. Andere Ansprüche des Kunden – unabhängig vom Rechtsgrund – sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Strahltechnik Bachmann AG, deren Hilfspersonen und allfällige Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
c) Die Strahltechnik Bachmann AG übernimmt keine Haftung für Folgen aus der Nutzung der auf der Webseite veröffentlichten Informationen. Die auf der Website des Verkäufers verfügbaren Informationen dienen lediglich Informationszwecken. Die Inhalte (insbesondere Angebote) auf der Webseite www.strahltechnik.ch kann jederzeit und ohne Vorankündigung geändert oder aktualisiert werden. Fehler, Ungenauigkeiten und Irrtümer, insbesondere bei Preis- und Beschaffenheitsangaben, bleiben vorbehalten.
d) Die Internetseite www.strahltechnik.ch kann Links zu Webseiten Dritter enthalten. Für entsprechende Webseiten und deren Inhalte, für deren angebotene Produkte, Dienstleistungen oder andere Angebote sowie für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen übernimmt die Strahltechnik Bachmann AG keine Verantwortung. Das Aktivieren eines Links erfolgt auf eigene Verantwortung des Benutzers.
7. Geistiges eigentum
a) Sämtliche Rechte (insbesondere Urheber-, Marken-, Firmen- und Domainnamenrechte) an der Webseite www.strahltechnik.ch und an der Gesamtheit deren Inhalte, insbesondere an den Grafik- und Textelementen und Logos sowie an Design und Konzept der Webseite liegen ausschliesslich beim der Strahltechnik Bachmann AG.b) Eine vollständige oder teilweise Vervielfältigung, ein Kopieren und/oder eine Verwendung von einzelnen oder allen Elementen der Webseiten www.strahltechnik.ch zu Geschäftszwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers strikte untersagt.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Regelung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht und dem damit verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.8.2. Abänderungsklausel
Ergänzungen, Abänderungen oder die Aufhebung der Bestimmungen dieser AGB in Einzelabreden sind nur in Schriftform und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet rechtsgültig. Dies gilt insbesondere auch für diese Schriftformklausel. Das Erfordernis der Schriftlichkeit ist auch dann erfüllt, wenn eine Erklärung per E-Mail oder Fax erfolgt.8.3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).Gerichtsstand ist St. Gallen.
Zuzwil, im Dezember 2019